Aufruf an alle Bürgerinnen und Bürger, Vereine, Betriebe und Einrichtungen aus Buttstädt und Umgebung!
Anlässlich des „Thüringer Pferdemarktes“ wird am Freitag, den 3. Juli 2015, um 18.00 Uhr, wieder der traditionelle Festumzug durchführen.
Der Festumzug lebt von der Mitarbeit vieler Menschen und Gruppen und somit von der Vielfalt, die unsere Heimatstadt zu bieten hat. Zum Gelingen des Umzuges benötigen wir jede Menge Mitwirkende, die Unterstützung aus der Bevölkerung, aus den Betrieben, Vereinen und Einrichtungen von Buttstädt und darüber hinaus. Es kann, darf und soll jeder mitmachen. Jedermann ist herzlich dazu eingeladen, sich mit Ideen und Beiträgen einzubringen, um auch in diesem Jahr einen Festumzug erfolgreich zu gestalten.
Der Umzug formiert sich 17:30 Uhr am Großemsener Weg. Dort werden alle Teilnehmer des Umzuges durch unsere Einweiser platziert.
Die Anmeldung erfolgt auf einem gesonderten Formular bis zum 1. Juni 2015. Dieses können Sie sich auf der Internetseite der Stadt Buttstädt herunterladen oder bei der Verwaltungsgemeinschaft Buttstädt, Frau Uta Hickethier, erhalten. Bitte lesen Sie sich hierzu die Sicherheitsbestimmungen für den Umzug durch.
Download Merkblatt/ Sicherheitsbestimmungen hier
Um das Flair unseres einzigartigen Volksfestes gebührend zu unterstreichen, bitten wir alle Gewerbetreibende und darüber hinaus alle Privatleute, Ihre Schaufenster und Verkaufsstände zum Festwochenende traditionell zu schmücken und zu verschönern.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Verwaltungsgemeinschaft Buttstädt, Frau Uta Hickethier unter der Telefonnummer 036373 / 41120.
Schon jetzt wünschen wir Ihnen einen schönen Pferdemarkt sowie viel Spaß und Freude an unserem Volksfest.
Ihr Hendrik Blose sowie der Förderverein Buttstädt erleben e. V.
Sicherheitshinweise:
Alle Hilfskräfte und Mitwirkende, welche im Auftrag der Stadt Buttstädt am Umzug teilnehmen, sind über die Veranstalterhaftpflicht der Stadt Buttstädt versichert.
Zu beachten ist, dass Personen, welche mit Pferden am Umzug teilnehmen, immer eine Tierhalterhaftpflicht abgeschlossen haben müssen. Nur so ist das Tier im Schadensfall entsprechend abgesichert und der Halter vor eventuellen Schadensersatzansprüchen, welche Dritten entstehen könnten, geschützt.
Um eine größtmögliche Sicherheit zu gewährleisten, bitten wir die Besucher entlang der Umzugsstrecke eine Fahrbahnbreite von ca. 4,5 Meter freizuhalten. Bitte achten Sie besonders darauf, dass sich während des Umzugs niemand, insbesondere keine Kinder, in dem Bereich der Fahrbahn aufhält.
Die Engstellen sind aus Sicherheitsgründen komplett freizuhalten. Bitte folgen Sie den Anweisungen des Sicherheitspersonals.