Zum Hauptinhalt springen

Wahlen in der Landgemeinde

Im Mai führen wir die Erste von insgesamt drei Wahlen in diesem Jahr durch. Interessierte und Bewerber erhalten hier einen kurzen Überblick zu den Terminen, den Abläufen und den Wahlbedingungen. 

26.05.2024: Landratswahl, Kreistagswahl, Gemeinderat Buttstädt, alle Ortschaftsräte und Ortschaftsbürgermeister der Ortschaften
09.06.2024: Europawahl, Stichwahlen für den Landrat oder Ortschaftsbürgermeister sind möglich
01.09.2024: Landtagswahl

Wahl Gemeinde-/Ortschaftsrat

  • Jede Partei oder Wählergruppe, die einen Wahlvorschlag (Anlage 5) für eine Kommunalwahl einreichen will, muss eine Aufstellungsversammlung durchführen, keine Aufstellung als Einzelbewerber möglich (§ 15 Abs. 1 ThürKWG)
  • Teilnahme von mind. drei wahlberechtigten Mitgliedern/Angehörigen an der Versammlung
  • Anfertigung einer Niederschrift über die Aufstellungsversammlung § 15 Abs. 3 ThürKWG
  • Bewerber müssen nicht Mitglied/Angehöriger der Partei/Wählergruppe sein um von dieser aufgestellt zu werden
  • Bewerber muss der Aufstellung zustimmen (Anlage 6)
  • Wahlvorschlag umfasst höchstens so viele Bewerber wie zu wählende Gemeinde-/Ortschaftsratsmitglieder
  • in Gemeinden bis zu 5.000 Einwohner bis zu doppelt so viele Bewerber pro Vorschlag
  • Bewerber kann keine Unterstützungsunterschriften leisten und darf nicht Mitglied im Wahlausschuss oder im Wahlvorstand sein
  • alle Wahlvorschläge müssen mindestens zehn eigenhändige Unterschriften von Wahlberechtigten vorweisen, die nicht Bewerber des Wahlvorstands sind (Wahlberechtigter muss in der Ortschaft/Gemeinde wohnen) § 14 Abs. 1 S. 4 ThürKWG
  • nur eine Unterschrift pro Wahlberechtigtem § 14 Abs. 1 S. 5 ThürKWG
  • es müssen viermal so viele Wahlberechtigte den Wahlvorschlag unterstützen, wie Gemeinde-/Ortschaftsratsmitglieder vorhanden sind, wenn die Partei oder Gruppe seit der letzten Wahl nicht ununterbrochen im Bundes-, Land- oder Kreistag oder dem Gemeinderat vertreten waren § 14 Abs. 5 S. 1 ThürKWG
  • Listen zur Leistung von Unterstützungsunterschriften liegen zu den Öffnungszeiten in der Verwaltung aus
  • mehrere Wahlvorschläge = Verhältniswahl, Wähler hat drei Stimmen
  • Ein oder kein gültiger Wahlvorschlag = Mehrheitswahl, Wähler hat so viele Stimmen, wie Gemeinde-/Ortschaftsratsmitglieder zu wählen sind

 

Wahl Ortschaftsbürgermeister

  • Drei Möglichkeiten: Einzelbewerber / Amtsinhaber / Aufstellung durch Partei o. Wählergruppe
  • Einzelbewerber: Unterstützungsunterschriften von fünfmal so vielen Wahlberechtigten benötigt, wie Ortschaftsratsmitglieder, Sammlung vor der Einreichung des Wahlvorschlages
  • Wahlvorschlag Einzelbewerber (Anlagen 7 und 7a)
  • Amtsinhaber ist Einzelbewerber: keine Unterstützungsunterschriften
  • Aufstellung je Partei oder Wählergruppe (Anlage 5); nur ein Bewerber, zehn Unterstützungsunterschriften, Aufstellungsversammlung
  • Bewerber muss seiner Aufstellung zustimmen (Anlage 6a)
  • Wähler hat eine Stimme, gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen erhält
  • Erhält niemand diese Mehrheit erfolgt am 2. Sonntag nach dem Wahltag eine Stichwahl unter den zwei Personen, die bei der ersten Wahl die höchsten Stimmenzahlen erhalten

 

Zeitlicher Ablauf

  • am 21.03.2024 Aufforderung zu Einreichung von Wahlvorschlägen durch ortsübliche Bekanntmachung
  • bis 12.04.2024, 18.00 Uhr Wahlvorschläge einreichen/zurücknehmen
  • bis 22.04.2024, 18.00 Uhr Vorabprüfung Wahlvorschläge, Beseitigung Mängel, Auslage Listen Unterstützungsschriften
  • 23.04.2024 Sitzung Wahlausschuss, Prüfung und Beschlussfassung Wahlvorschläge, Einladung der Einzelbewerber und die Beauftragten Partei/Wählergruppen
  • bis 03.05.2024 Bekanntmachung der zugelassenen Wahlvorschläge
  • ab 06.05.2024 Beantragung Briefwahl – auch gleichzeitig für mögliche Stichwahl

 

Formulare

Wer sich zur Wahl stellen möchte findet hier die entsprechenden Formulare. Weitere Unterlagen können in der Gemeindeverwaltung erfragt werden.