Die ursprünglich angeordnete Aufstallungspflicht gilt nicht mehr für die Landgemeinde Buttstädt.
Die Maßnahmen wurden auf bestimmte Ortschaften und ausgewiesene Risikogebiete beschränkt, zu denen Buttstädt nach aktuellem Stand nicht gehört.
Für Geflügelhalter in der Landgemeinde Buttstädt bedeutet das:
❌ keine Aufstallungspflicht mehr
✅ allgemeine gesetzliche Pflichten (z. B. Meldepflicht von Geflügelhaltungen und grundlegende Biosicherheitsmaßnahmen) gelten weiterhin
Die Änderung tritt mit Veröffentlichung der neuen Allgemeinverfügung in Kraft.
Über weitere Entwicklungen wird informiert.
