Allgemeinverfügung zur Geflügelpest – Landkreis Sömmerda
Im Landkreis Sömmerda wurde eine Ausbreitung der Geflügelpest festgestellt. Zur Eindämmung hat das Landratsamt eine Allgemeinverfügung erlassen, die ab 23. Oktober 2025 gilt.
Diese betrifft alle, die Geflügel oder andere in Gefangenschaft gehaltene Vögel halten.
Was bedeutet das konkret?
- Alle Geflügelhalter müssen ihre Tiere in den Stall bringen bzw. sicher unterbringen (Aufstallungspflicht).
- Veranstaltungen mit Geflügel oder anderen in Gefangenschaft gehaltenen Vögeln sind vorübergehend untersagt.
- Wenn Sie bisher Ihre Geflügelhaltung noch nicht gemeldet haben, holen Sie das bitte umgehend beim zuständigen Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt nach.
- Die Verfügung ist sofort wirksam und muss ab dem genannten Datum umgesetzt werden.
- Es entstehen Ihnen durch diese Allgemeinverfügung keine Kosten als Geflügelhalter
Warum diese Maßnahmen wichtig sind:
- Geflügelpest ist eine hochansteckende Krankheit, die sich über Ausscheidungen der Tiere, vor allem durch den Kontakt mit Wildvögeln im Freilauf, schnell verbreiten kann und bei einem Großteil der infizierten Tiere zu körperlich starkem Leid und schlussendlich zum Tod führt. Durch diese Maßnahmen möchten wir in der Landgemeinde Buttstädt gemeinsam verhindern, dass sich das Virus weiter ausbreitet. Ihre Mithilfe ist entscheidend!
Was sollten Sie jetzt tun?
- Sorgen Sie dafür, dass Ihr gehaltenes Geflügel ab dem 23. Oktober im Stall oder sicher untergebracht ist.
- Verzichten Sie bis auf Weiteres auf Veranstaltungen mit Geflügel.
- Falls Ihre Haltung noch nicht gemeldet ist: Melden Sie sie umgehend beim Veterinäramt.
- Informieren Sie sich regelmäßig – beispielsweise auf der Webseite des Landratsamts Sömmerda in den Bekanntmachungen. Hier: www.lra-soemmerda.de
Bei Fragen steht Ihnen das Landratsamt gerne zur Verfügung.
Bleiben Sie informiert und sorgen Sie für die Sicherheit Ihrer Tiere!
