Verhalten während des Umzuges:

  • Alle Teilnehmer haben den Weisungen der Zugleitung und der Polizei unbedingt Folge zu leisten. Dies gilt besonders für die Einreihung in den Zug und bei eventuellem Stillstand desselben.
  • Die Teilnahme am Festumzug erfolgt auf eigene Gefahr.
  • Ein angemessener Sicherheitsabstand von Gruppe zu Gruppe ist unbedingt einzuhalten. Bei eventuellen Pannen von Fahrzeugen sind selbige sofort so am Straßenrand zu platzieren, dass alle weiteren Umzugsteilnehmer daran vorbeikönnen. Nach Behebung der Panne kann sich der Festwagen am Ende des Zuges wieder einreihen.
  • Sollte Wurfmaterial benutzt werden, dann nur solches, mit welchem keine Sachbeschädigungen oder Verletzungen angerichtet werden können. Es ist untersagt, Sägemehl, Konfetti, Computerschnitzel o.ä. zu verwenden, um unnötigen Mehraufwand bei der Straßenreinigung zu vermeiden.

Es ist strengstens darauf zu achten, dass Wurfgut nicht direkt neben, hinter oder vor das Fuhrwerk geworfen wird. Dadurch werden besonders Kinder in die Gefahr gebracht, unter die Fuhrwerke zu kriechen. Leere Kartons, Flaschen usw. haben auf dem Festwagen zu bleiben bzw. dürfen nur in dafür vorgesehene Behälter entsorgt werden.

Alkoholkonsum:

  • Es gilt ein Alkoholverbot für Fahrer, Reiter, Kutschführer und die als Ordnungsdienst eingesetzten Pferde- und Wagenbegleiter. Eine festgestellte Missachtung führt zum unmittelbaren Ausschluss von der Veranstaltung.
  • Das Herunterreichen von Getränken von den Festwagen an die Zuschauer ist nicht erlaubt.

Fahrzeuge, Festwagen, Pferde und Pferdegespanne:

  • Für jedes am Umzug teilnehmende Kraftfahrzeug muss eine gültige Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung bestehen, die die Schäden im Zusammenhang mit der Teilnahme am Festumzug abdeckt. Für diese Versicherung sind die Teilnehmer des Umzuges selbst verantwortlich.
  • Fahrer/innen aller Fahrzeuge und Festwagen (auch Kutschen) sowie einzelne Reiter/innen müssen mindestens 18 Jahre alt sein. Fahrzeugführer/innen müssen darüber hinaus in Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis für das Fahrzeug sein.
  • Die zulässige Höchstgeschwindigkeit während des Festumzuges beträgt 6 km/h.
  • Pferde und Kutschen sowie Reiter/innen müssen gegen Unfälle und Haftpflichtschäden versichert sein.
  • Sollte ein Reiter/Führer eines Pferdegespannes bemerken, dass sein Pferd/seine Pferde unruhig wird/werden, muss er den Festumzug sofort verlassen, um Teilnehmer und Zuschauer nicht in Gefahr zu bringen.
  • Zur Absicherung der Wagen, Pferde und Gespanne sollten Sie für ausreichend Begleitpersonal  sorgen. Je Pferd ist ein Begleiter, je Gespann 2, an Zugmaschinen und Anhängern pro Achse je 2 Begleiter vorzusehen. 

Umbau von Fahrzeugen / TÜV-Abnahme:

Fahrzeuge dürfen umgebaut werden, wenn keine Bedenken gegen die Verkehrssicherheit bestehen. Die Verkehrssicherheit muss durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen (TÜV) bescheinigt werden, wenn eine der nachfolgenden Gegebenheiten vorliegt:

  • Fahrzeugteile, wie Bremsen, Zugeinrichtungen oder Lenkung geändert werden
  • Fahrzeuge wesentlich verändert wurden
  • Die zulässigen Achslasten oder Gesamtgewichte überschritte werden
  • Personen befördert werden  

Tisch, Bänke und andere Aufbauten müssen fest mit dem Fahrzeug verbunden sein und dürfen Teilnehmer und Personen nicht gefährden. Eine Höhe des Wagens von 4 Metern darf nicht überschritten werden. An den Außenseiten dürfen keine scharfkantigen oder sonstigen gefährlichen Teile hervorstehen, die Teilnehmer oder Publikum gefährden könnten. 

Personenbeförderung auf Festwagen:

  • Während des Umzuges, jedoch nicht bei der An- und Abreise, dürfen Personen auf Anhängern befördert werden.
  • Wenn Personen auf Anhängern befördert werden, müssen deren Ladeflächen eben, tritt- und rutschfest sein.
  • Es muss eine ausreichende Sicherung gegen Verletzungen und Herunterfallen bestehen (Brüstung/Geländer): Höhe der Brüstung mind. 100 cm; bei Kindern und sitzenden Personen mind. 80 cm.
  • Sofern Kinder auf  den Fahrzeugen mitfahren, muss mindestens eine geeignete, erwachsene Person als Aufsicht anwesend sein.